Ordenspangen Bundesheer

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Wir fertigen Ordensspangen in sorgfältiger Handarbeit nach den neuesten Tragevorschriften und Rangordnungen.







Die Volldekoration (Ordenschnalle) umfasst Dreiecksbänder mit Behang (Medaillen und Kreuze). Ihre Originalmedaillen werden von uns auf einer Schnalle mit Nadel gereiht und fixiert.



Die Ordenspange wird in Form von Bandstreifen (ohne Dreiecke und Medaillen) getragen. Eine Reihe der Ordensspange darf maximal drei Bandstreifen umfassen. Die ganze Ordensspange darf aus maximal 5 Reihen bestehen. Die Bänder werden gemäß Vorschrift oder Ihrem Wunsch auch mit Miniaturen (die Sie ebenso beistellen können) versehen.




 Bei der Befestigung können Sie zwischen Nadel – oder Pin-Verschluss wählen (bitte bei der Bestellung angeben).




Selbstverständlich erweitern wir auch Ihre alten Ordensspangen zu einem günstigen Preis. Beachten Sie dabei, dass von mehrstufigen Auszeichnungen laut Trageordnung des österreichischen Bundesheeres grundsätzlich nur die höchste verliehene getragen werden darf, also zum Beispiel nur  25 Jahre Bundesheer (Wehrdienstzeichen 1. Klasse) anstelle von 15 und 5 Jahren Bundesheer (Wehrdienstzeichen 2. und 3. Klasse).

Auf speziellen Kundenwunsch befestigen wir auch alle Bänder (1., 2., 3. Klasse, s. Abb.) auf der Spange, machen aber darauf aufmerksam, dass dies den neuesten Tragevorschriften nicht mehr entspricht.



Bestellen Sie jetzt!
Per email: schreibstube@ordenspangen.at
Per Telefon: 0676/900 26 55

HINWEIS: Auch wenn unsere Spangen mit als "wasserfest" ausgewiesenen Stoffen verarbeitet werden, halten sie einer größeren Wassermenge wie bei andauerndem Regen nur bedingt stand. Wenn Sie die Spange bei extrem schlechten Wetter tragen möchten, verwenden Sie dafür einen Plastikschutz!

Versand erfolgt ausschließlich per Post. Beachten Sie, dass die Ordensspangen Handarbeit sind und daher für die Fertigung entsprechende Arbeits- und Vorbereitungszeit zu veranlagen ist (durchschnittliche Lieferzeit 2 bis 3 Wochen). Kurzfristige Aufträge können nur eingeschränkt nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen werden.